Initiative für virtuelle Hauptversammlungen auch im Jahr 2021
In einem Brief an Bundesjustizministerin Lambrecht sprechen sich 60 Vorstände börsennotierter Unternehmen dafür aus, die im März verabschiedeten Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern. Da viele börsennotierte Unternehmen bereits Anfang nächsten Jahres ihre Aktionärstreffen abhalten müssen, sollte die Politik jetzt handeln.
„Die vom Gesetzgeber im März beschlossenen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung haben in Zeiten der Pandemie die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gesichert“, betont Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. „Doch die Pandemie ist nicht vorüber und die nächste Hauptversammlungssaison steht vor der Tür. Es darf schon im Aktionärsinteresse keine Unsicherheit darüber geben, ob und in welcher Form Hauptversammlungen abgehalten werden können. Wir brauchen deshalb jetzt eine Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung, die bis Ende 2021 gilt“, fordert er.
Die Unterzeichner des Briefes, die 87 Prozent der deutschen Marktkapitalisierung repräsentieren, weisen darauf hin, dass die sonst notwendige zweigleisige Planung einer physischen und einer virtuellen Hauptversammlung mit signifikantem Mehraufwand verbunden ist. Für eine Präsenzhauptversammlung liegen die Kosten im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich. Veranstaltungshallen müssten in den nächsten Wochen verbindlich angemietet werden, obwohl nicht klar ist, ob Anfang kommenden Jahres Großveranstaltungen überhaupt wieder zulässig sind.
Eine virtuelle Hauptversammlung erfordert eine frühzeitige Investition in Onlinesysteme, die einen reibungslosen technischen und dialogunterstützenden Ablauf ermöglichen. Nur so lässt sich der Wunsch der Aktionäre nach mehr Dialog in der Online-Hauptversammlung realisieren. Auch ist der im Vorfeld des Hauptversammlungstermins mit den Investoren stattfindende Dialog darauf anzupassen, ob es sich um eine traditionelle oder eine virtuelle Hauptversammlung handelt. Eine schnelle Entscheidung liegt daher auch im Interesse der Aktionäre.
„Eine frühzeitige Verlängerung der aktuellen Ausnahmeregelung ist unter epidemiologischen Gesichtspunkten richtig und für die Planungssicherheit der Unternehmen wichtig. Sie gewährleistet den reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung, ermöglicht die Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und verhindert unnötige Kosten der Unternehmen“, unterstreicht Engel. (DFPA/jpw1)
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut
Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Verband der Unternehmen und Institutionen, die am deutschen Kapitalmarkt tätig sind. Es wurde 1953 als „Arbeitskreis zur Förderung der Aktie“ gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Position Deutschlands als Standort für Finanzdienstleistungen im internationalen Wettbewerb zu stärken, zur Weiterentwicklung der kapitalmarktpolitischen Rahmenbedingungen beizutragen und die Unternehmensfinanzierung in Deutschland zu verbessern.