Initiative für virtuelle Hauptversammlungen auch im Jahr 2021

In einem Brief an Bundesjustizministerin Lambrecht sprechen sich 60 Vorstände börsennotierter Unternehmen dafür aus, die im März verabschiedeten Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis Ende 2021 zu verlängern. Da viele börsennotierte Unternehmen bereits Anfang nächsten Jahres ihre Aktionärstreffen abhalten müssen, sollte die Politik jetzt handeln.

„Die vom Gesetzgeber im März beschlossenen Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung haben in Zeiten der Pandemie die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gesichert“, betont Dr. Hans-Ulrich Engel, Präsident des Deutschen Aktieninstituts. „Doch die Pandemie ist nicht vorüber und die nächste Hauptversammlungssaison steht vor der Tür. Es darf schon im Aktionärsinteresse keine Unsicherheit darüber geben, ob und in welcher Form Hauptversammlungen abgehalten werden können. Wir brauchen deshalb jetzt eine Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung, die bis Ende 2021 gilt“, fordert er.

Die Unterzeichner des Briefes, die 87 Prozent der deutschen Marktkapitalisierung repräsentieren, weisen darauf hin, dass die sonst notwendige zweigleisige Planung einer physischen und einer virtuellen Hauptversammlung mit signifikantem Mehraufwand verbunden ist. Für eine Präsenzhauptversammlung liegen die Kosten im hohen sechs- bis siebenstelligen Bereich. Veranstaltungshallen müssten in den nächsten Wochen verbindlich angemietet werden, obwohl nicht klar ist, ob Anfang kommenden Jahres Großveranstaltungen überhaupt wieder zulässig sind.

Eine virtuelle Hauptversammlung erfordert eine frühzeitige Investition in Onlinesysteme, die einen reibungslosen technischen und dialogunterstützenden Ablauf ermöglichen. Nur so lässt sich der Wunsch der Aktionäre nach mehr Dialog in der Online-Hauptversammlung realisieren. Auch ist der im Vorfeld des Hauptversammlungstermins mit den Investoren stattfindende Dialog darauf anzupassen, ob es sich um eine traditionelle oder eine virtuelle Hauptversammlung handelt. Eine schnelle Entscheidung liegt daher auch im Interesse der Aktionäre.

„Eine frühzeitige Verlängerung der aktuellen Ausnahmeregelung ist unter epidemiologischen Gesichtspunkten richtig und für die Planungssicherheit der Unternehmen wichtig. Sie gewährleistet den reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung, ermöglicht die Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und verhindert unnötige Kosten der Unternehmen“, unterstreicht Engel. (DFPA/jpw1)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut

Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Verband der Unternehmen und Institutionen, die am deutschen Kapitalmarkt tätig sind. Es wurde 1953 als „Arbeitskreis zur Förderung der Aktie“ gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Position Deutschlands als Standort für Finanzdienstleistungen im internationalen Wettbewerb zu stärken, zur Weiterentwicklung der kapitalmarktpolitischen Rahmenbedingungen beizutragen und die Unternehmensfinanzierung in Deutschland zu verbessern.

www.dai.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt