Investmentsteuerreform belastet Altersvorsorge und schädigt den Investitionsstandort Deutschland

Die führenden Wirtschaftsverbände unterstützen zwar grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, Zweifel an der Europarechtskonformität der bestehenden Regelungen zur Investmentfondsbesteuerung zu beseitigen und als ungerechtfertigt angesehene Gestaltungen mit Hilfe von Investmentfonds zu verhindern. Allerdings verfehle die vorliegende Fassung der Reform der Investmentfondsbesteuerung dieses Ziel. Denn der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG-E) führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung, insbesondere für Altersvorsorge- und Kleinsparer und zu einer nachhaltigen Schädigung des Investitionsstandorts Deutschland. Zudem entstünde eine erhebliche administrative Mehrbelastung, bei den mit der Fondsverwaltung betrauten Kreditinstituten, den Finanzunternehmen und den Anlegern, kritisieren die Spitzenverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Reform trifft im Kern mit der Besteuerung die Publikumsfonds, in die vor allem Anlagebeträge von Altersvorsorgesparern und Kleinsparern fließen. Der Entwurf sieht vor, dass Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene vorab mit 15 Prozent versteuert werden. Damit stünden Fonds weniger Mittel zur Wiederanlage und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung.

Erhebliche Nachteile drohen auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Kapitalanlage in Publikumsfonds eröffnet bisher die Möglichkeit, unter vertretbarem Risiko an langfristigen Aktienkurssteigerungen auf den Kapitalmärkten zu partizipieren. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Niedrigzinsphase von besonderer Bedeutung. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit bleiben, soweit die Anteile von Einrichtungen der bAV und von Unternehmen zur Abdeckung ihrer bAV-Verpflichtung gehalten werden. Damit würde auch eine verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Doppelbesteuerung (auf Ebene des Fonds und später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung beim Rentenempfänger) vermieden.

Neben Publikumsfonds wären auch Spezialfonds betroffen. Das sind Fonds mit weniger als hundert in der Regel institutionellen Anlegern. Anders als bisher müssten diese Fonds nach dem Gesetzentwurf einen Teil der einbehaltenen Veräußerungsgewinne sofort versteuern. Geplant ist eine jährliche Besteuerung in Höhe von zehn Prozent. Das hätte eine deutliche Steuermehrbelastung für die Wirtschaft zur Folge. Derzeit nutzen Unternehmen die Möglichkeit zur vorübergehenden Thesaurierung, um Marktschwankungen auszugleichen und damit die Erträge für ihre Kunden zu verstetigen. Diese Möglichkeit würde durch die unmittelbar anfallende steuerliche Belastung eingeschränkt. Zudem müssen die Voraussetzungen für Spezialfonds so ausgestaltet werden, dass auch für Personenunternehmen die Anlage in diese Fonds (zum Beispiel zur Deckung von Pensionszusagen) möglich ist. Dies schließe der Gesetzentwurf aber gerade aus.

Quelle: Pressemitteilung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)

www.gdv.de

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