"Investoren werden durch neuen Wagniskapitalzuschuss benachteiligt"

Der Bundesverband Crowdfunding kritisiert die am 1. März 2022 veröffentlichte Novelle der Förderrichtlinie für den Invest-Wagniskapitalzuschuss. Demnach sind nur noch Investments ab einem Betrag von 25.000 Euro förderfähig, davor wurden bereits Investments ab einem Betrag von 10.000 Euro gefördert.

Wie der Bundesverband Crowdfunding mitteilt, führe „diese kurzfristig kommunizierte und nicht nachvollziehbare Einschränkung der Förderkriterien führt dazu, dass es schwieriger wird, für innovative Unternehmen Wagniskapital zu mobilisieren“. Ebenso werden damit die Bemühungen konterkariert, mehr Investoren zu motivieren, als Business Angel sich bei jungen Unternehmen zu engagieren. Erfahrungen der Mitglieder des Bundesverbandes Crowdfunding zeigten, dass sich insbesondere digital-affine Business Angels mit einem Betrag von 10.000 Euro mit Start-Up-Investitionen vertraut machen, aber dann in späteren Runden deutlich höhere Beträge investieren.

Des Weiteren kritisiert der Bundesverband Crowdfunding, dass durch die Einschränkung der Förderrichtlinien vor allem die Business Angels profitieren, welche hohe Summen investieren. Laut dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seien die Einschränkungen notwendig, da das Fördervolumen sonst ausgeschöpft wäre. Gleichzeitig konnte aber nicht erläutert werden, warum nicht einfach die Höchstfördersumme pro Investor begrenzt worden ist, so der Bundesverband Crowdfunding. Dies führe dazu, dass beispielsweise 50 Investoren mit einem Betrag von 10.000 Euro ihre Förderung verlieren, während ein einziger Investor mit 500.000 Euro Maximalsumme des Investments weiter gefördert werden.

„Gerade auf unserer Plattform Companisto gibt es viele Investor*innen, die sich mit einem Betrag von 10.000 Euro zum ersten Mal als Business Angels betätigen. Diese neuen ,Virgin Angels‘ investieren anschließend häufig immer wieder, auch größere Beträge, in andere Start-ups – sind aber nun von der Förderung ausgeschlossen”, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Crowdfunding und Gründer des Angel Clubs auf der Plattform Companisto.

Der Bundesverband Crowdfunding kritisiert auch, dass die Bemühungen um die Förderung von Gründerinnen und Investorinnen durch die Förderrichtlinien zunichte gemacht werden. „Wir haben in Deutschland zu wenig weibliche Business Angels, diese nutzen aber insbesondere kleinere Investitionen, um sich am Anfang ein Portfolio aufzubauen. Diese sind nun von der Förderung ausgeschlossen”, so Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Crowdfunding und Gründerin der Plattform Fundernation.

Der Bundesverband Crowdfunding ist der Auffassung, dass die Bundesregierung die eigenen politischen Ziele in Gefahr bringt: Förderung von innovativen Unternehmen, Mobilisierung von Wagniskapital, Förderung von Gründerinnen und Investorinnen, Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.

Der Verband fordert, dass die aktuell laufende Evaluierung des Programms genutzt wird, die Förderungen zukunftsorientiert zu gestalten. (DFPA/JF1)

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland.

www.bundesverband-crowdfunding.de

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