IVD begrüßt Empfehlung des Bundesratsausschuss, Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip" anzupassen
Dem Bundesratsausschuss zufolge sehe der Gesetzentwurf keine Regelung für den Fall vor, dass mehrere Wohnungssuchende mit ähnlichen Anforderungen zum Beispiel an die Größe und die Lage der Wohnung an einen Makler herantreten. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) zeigt sich erfreut, dass der Bundesratsausschusses empfiehlt, den Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ an den Marktalltag anzupassen.
Konkret gehe es dabei um folgende Situationen: Ein Wohnungsmakler hat Vermittlungsverträge mit mehreren Mietwohnungssuchenden geschlossen und holt aus diesem Grund den Auftrag vom Vermieter ein, eine Wohnung anzubieten. Oder aber: Ein Makler sucht eine Wohnung für einen Interessenten, der diese jedoch ablehnt - in der Folge biete der Makler die Wohnung einem anderen Interessenten an. „Nach dem aktuellen Gesetzentwurf hätte der Makler in beiden Fällen keinen Anspruch auf eine Provision - obwohl er die komplette Vermittlungsleistung erbringt“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Und weiter: „Ein Makler darf dem Gesetzentwurf zufolge von einem Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer Wohnung geht. Insbesondere in Großstädten kommt dieser Fall aber sehr selten vor. Makler haben dort in der Regel viele Kunden mit ähnlichen Suchprofilen.“
Der Bundesratsausschuss weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf auch ein zweites Szenario ergeben kann, das den Makler nicht zur Forderung einer Provision berechtigt. Dies sei dann der Fall, wenn ein Makler im Auftrag eines Interessenten tätig wird, dieser die angebotene Wohnung aber ablehnt. Kießling warnt: „Bietet der Makler die Wohnung dann einem anderen Interessenten an, ist der Wohnungssuchende nicht mehr der Auftraggeber und in der Folge nicht provisionspflichtig.“ Wie der Bundesratsausschuss informiert, führe dies dazu, dass ein Makler eine Wohnung, die er in seinem Portfolio hat, nicht anbieten könne - auch wenn sie perfekt zu den Anforderungen des Mieters passt.
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JZ1)