IVD fordert Übergangsfrist für Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“

Der Immobilienverband IVD fordert eine Übergangsregelung für das Inkrafttreten des sogenannten „Bestellerprinzips“. Es herrsche Verunsicherung, wer den Makler bezahlen muss, wenn der Vermieter den Auftrag zur Vermietung noch vor Inkrafttreten der Neuregelung erteilt hat. Da dieser Auftrag aufgrund der bisherigen Rechtslage für den Vermieter provisionsfrei war, könne es nicht sein, dass auch der Mieter nichts zahlen muss. Der IVD fordert daher eine Übergangsregelung, nach der die Neuregelung erst für die Fälle gilt, in denen der Vermieter den Auftrag zur Vermittlung nach Inkrafttreten des Gesetzes erteilt hat.

Neben einer Übergangsregelung fordert der IVD eine Frist von mindestens drei Monaten zwischen Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten des „Bestellerprinzips“, damit Makler die Möglichkeit haben, sich auf die Neuregelung einzurichten. Um diese Forderung nach einer angemessenen Frist zu untermauern führt der IVD an, dass das Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung auf Antrag eines Call-Center-Unternehmers den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes als zu früh erachtet (BVerfG vom 4. Mai 2012, Az. 1 BvR 367/12). Die vom Gesetzgeber gewählte Frist war zu kurz bemessen, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen.

„In der vorliegenden Situation ist ebenfalls eine gewisse Vorbereitungszeit für die Wohnungsvermittler erforderlich, zumal die vorliegende Regelung sehr kompliziert ist. Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden ist nur noch in sehr engen Grenzen möglich, die zunächst erst einmal rechtlich ausgelotet werden müssen. Wird keine angemessene Frist gewährt, wird der wahre Wille der Politik endgültig erkennbar - es soll den Wohnungsvermittlern geschadet werden“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD fürchtet, dass es ohne eine solche Regelung zu einer Rechtsunsicherheit kommen könnte.

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, mit dem das „Bestellerprinzip“ umgesetzt werden soll, steht am 5. März 2015 zur Verabschiedung durch den Bundestag auf der Tagesordnung.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

www.ivd.net

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