Kampf um Transparenz in der Lebensversicherung geht weiter

Der Bundesgerichtshofs (BGH) urteilte Mitte Februar 2015, dass ein Versicherer nicht darlegen muss, wie sich die Beteiligungen der Versicherten an den mit ihrer Lebensversicherung erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzen. Der unterlegene Kläger, ein Mitglied des Bunds der Versicherten (BdV), hat nun zusammen mit dem BdV Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben.

Nachdem der Kläger sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht unterlag, legte er Revision beim BGH ein. Der Kläger monierte zum einen die Höhe des Auszahlungsbetrages einer von ihm im Jahre 1987 abgeschlossenen und 2008 abgelaufenen Kapitallebensversicherung. Er vermutete eine unzulässige Verrechnung des Anteils an den Bewertungsreserven mit der Überschussbeteiligung. Daneben bemängelte der Kläger, dass die ihm mitgeteilten Werte nicht nachvollziehbar seien. Das oberste deutsche Gericht sah das Klägerbegehren in beiden Punkten als unbegründet an.

Als „Schlag ins Gesicht für jeden Bundesbürger, der seine Altersvorsorge in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt hat“ bezeichnete Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, das BGH-Urteil. Die Prüfung des Revisionsurteils durch den BdV hatte ergeben, dass das Urteil des BGH spezifisches Verfassungsrecht verletze. Konkret geht es um den Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine angemessene Beteiligung am Überschuss und den Bewertungsreserven.

Bereits 2005 hatte der BdV beim Verfassungsgericht ein Urteil erstritten, das den Gesetzgeber aufforderte dafür zu sorgen, dass Lebensversicherer ihren Kunden transparente und verbindliche Angaben zur Überschussbeteiligung machen. Auch eine Verrechnung der Bewertungsreserven mit den Schlussüberschüssen sollte ausgeschlossen werden. Nach Ansicht des BdV wurde dies aber bislang nicht korrekt umgesetzt. „Nach zehn Jahren bewussten Aussitzens wird es Zeit, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht. Verbraucher haben ein Recht auf nachvollziehbare Informationen zu ihren Verträgen“, fordert Kleinlein.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 53.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

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