Klage gegen Julius Bär eingereicht
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat Klage gegen die Privatbank Julius Bär beim Bezirksgericht Zürich eingereicht. Die Bank soll rund 110 Millionen Schweizer Franken (rund 91 Millionen Euro) an Deutschland zahlen. Julius Bär bestreitet die Forderungen und hat Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen getroffen.
Die BvS, die für die Verwaltung der Vermögen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zuständige deutsche Behörde, macht mit der Klage im Wesentlichen geltend, die ehemalige Bank Cantrade AG (welche die Bank Julius Bär & Co. AG durch die Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG von der UBS AG im Jahre 2005 ebenfalls akquiriert hatte) habe zwischen 1989 und 1992 nicht autorisierte Geldbezüge vom Konto einer durch ehemalige DDR-Beamte gegründeten Außenhandelsgesellschaft zugelassen. Die Bank bestreitet die Forderungen der BvS und hat Maßnahmen zum Schutze ihrer Interessen getroffen. Zusätzlich wurden die Forderungen der BvS unter den im Rahmen mit der Übernahme der Bank Cantrade AG abgeschlossenen Transaktionsvereinbarung erhaltenen Zusicherungen im Jahre 2005 gegenüber der Verkäuferin angezeigt.
Quelle: Pressemitteilung Julius Bär
Julius Bär ist eine Schweizer Private-Banking-Gruppe. Per Ende Juni 2014 betreute Julius Bär Kundenvermögen von 372 Milliarden Schweizer Franken (rund 307 Milliarden Euro), einschliesslich verwalteter Vermögen von 274 Milliarden Schweizer Franken (rund 226 Milliarden Euro). (JZ2)
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