Klageerhebung: Werbung für „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ irreführend

Wegen irreführender Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie eines selbst kreierten Logos unter Bezugnahme auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Erfurt gegen einen Versicherungsmakler eingereicht (Aktenzeichen: 1 HK O 90/15).

Der betreffende Versicherungsmakler hatte im Internet die von ihm angebotenen Dienstleistungen, namentlich die Beratung zu Versicherungsverträgen, beworben. Dabei fand sich unter der Überschrift „ganz vorne dabei“ unter anderem der Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“. Außerdem bildete er auch ein von ihm selbst kreiertes Logo ab, das an das Logo der BaFin angelehnt war. Tatsächlich hatte die BaFin aber weder das von dem Versicherungsmakler propagierte Vertriebskonzept geprüft, noch hatte sie ihm die Verwendung des BaFin-Logos gestattet.

Die Wettbewerbszentrale beanstandet den Hinweis auf die Prüfung der Geschäftstätigkeit des Versicherungsmaklers durch die BaFin als irreführend im Sinne von § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), weil eine solche Prüfung durch die BaFin tatsächlich nicht stattgefunden hat. Auch hatte die BaFin dem Unternehmer nicht gestattet, ihr Logo für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zumal hier eine Art Empfehlungseindruck entstand, der unzutreffend war. Die BaFin hatte dem Unternehmer lediglich auf Anfrage mitgeteilt, dass der von ihm unter anderem angekündigte und betriebene Ankauf von Lebensversicherungen nicht gegen die Vorschriften des Kreditwesengesetzes verstoße. Eine Prüfung oder Zertifizierung hatte jedoch nicht stattgefunden.

Nachdem der Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, erhob die Wettbewerbszentrale am 12. Juni 2015 Klage mit dem Ziel, dem Unternehmer sowohl den Hinweis auf ein „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“, als auch die Benutzung des von ihm selbst gestalteten BaFin-Logos untersagen zu lassen. (JF1)

Quelle: Mitteilung Wettbewerbszentrale

www.wettbewerbszentrale.de

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