Kryptofondsanteile-Verordnung in Kraft getreten - BVI veröffentlicht Kryptoleitfaden

Die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) ist am 18. Juni dieses Jahres in Kraft getreten. Auf dieser Rechtsgrundlage können deutsche Fonds nun ihre Anteilscheine digital über Distributed Ledger Technologie (DLT)/Blockchain als Kryptofondsanteile ausgeben.

Im Vergleich zum Text des Referentenentwurfs ist in der finalen Fassung klargestellt, dass auch einzelne Anteilklasse vollständig oder teilweise als Kryptofondsanteile begeben werden können. Darauf weist der deutsche Fondsverband BVI hin. Zudem kann neben der Verwahrstelle selbst auch ein anderes von der Verwahrstelle beauftragtes Unternehmen, das über eine Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung verfügt, registerführende Stelle für die Kryptofondsanteile sein.

Der BVI hat zu diesem Thema einen Kryptoleitfaden veröffentlicht. Er bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Aspekte von Krypto im Fondskontext. Der Leitfaden gibt einen Einstieg in die Kryptowelt aus Fondsperspektive und einen tieferen Einblick in kryptospezifische Faktoren für das Risikomanagement einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. (DFPA/jpw1)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund vier Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

Zurück

Recht

Im Bereich geschlossener Immobilien-Publikumsfonds gibt es vermehrt Produkte, ...

Europas Banken erzielen Überrenditen am Aktienmarkt, wenn ihre Beschäftigten ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt