Landgericht Nürnberg kritisiert Risikobewertung des Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat dem Fondsmanager von ZBI eine Niederlage zugefügt. Das Management des Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI" darf in seinen Angebotsunterlagen nicht länger mit den Risikoklassen zwei oder drei werben.
Das Urteil vom 21. Februar 2025 bestätigt ein früheres Versäumnisurteil und unterstreicht die Fehlbewertung des Fondsrisikos, die viele Anleger getäuscht hätte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese Bewertung geklagt. ZBI plant nach Medienberichten, in Berufung zu gehen. Für betroffene Investoren bedeute das Urteil eine rechtliche Handhabe, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, eine der führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands und auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, bietet eine Ersteinschätzung im ZBI-Online-Check, um individuelle Ansprüche zu prüfen.
Im vergangenen Jahr habe der offene Immobilienfonds „UniImmo Wohnen ZBI“ massiv an Wert verloren. Viele Anleger hätte das überrascht. Ihnen wurde die Anlage als sichere Geldanlage von Volksbanken und Raiffeisenbanken empfohlen. Der Risikoindikator im Basisinformationsblatt lag lange bei zwei von sieben und suggerierte laut Kanzlei eine sichere Anlage. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah das auf Klage der Verbraucherzentral Baden-Württemberg jedoch anders und stellte klar, dass ZBI die Risikoeinstufung des Fonds künstlich niedrig gehalten hat, obwohl die tatsächliche Volatilität des Fonds viel höher war. Laut Rechtsexperten könnten betroffene Anleger nun rechtliche Schritte einleiten, um ihre Verluste zurückzufordern.
Als richtungsweisend für Verbraucher sieht auch Timo Halbe, Experte für Geldanlage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip, das Urteil. „Offene Immobilienfonds werden Anlegerinnen und Anlegern seit Langem als sehr sichere Anlage verkauft. Dabei spielt die Einstufung des Risikos in den Informationsblättern eine entscheidende Rolle. Wir haben bei Finanztip bereits Ende 2023 mehrfach auf die gestiegenen Risiken bei offenen Immobilienfonds hingewiesen. Nach dem Urteil sollten die Anbieter solcher Fonds dringend eine Neueinstufung des Risikos in ihren Anlegerinformationen vornehmen. Privatanlegerinnen und -anleger müssen vor einem Investment eine realistische Einordnung der Risiken erhalten“, so Halbe.
Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 26. Juni 2024 erstmals über den in Schwierigkeiten geratenen offenen Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI", der von Volks- und Raiffeisenbanken vermarktet wurde. Der Fonds erlitt einen plötzlichen Wertverlust von fast 17 Prozent, was einem Verlust von etwa 800 Millionen Euro entspricht. Gründe dafür seien die Abwertung der etwa 1.000 Immobilien im Fonds. Viele der über 40.000 Mieter seien aufgrund mangelhafter Wohnbedingungen wie Schimmel, kaputte Heizungen und hohe Nachzahlungsforderungen frustriert. Der Fonds wurde laut „Süddeutscher Zeitung“ ursprünglich als risikoarme Anlage vermarktet, besonders geeignet für konservative Anleger. Dank der Vertriebsmacht der Banken wuchs der Fonds anfangs rasant: Mehr als zwei Milliarden Euro sammelte er allein 2019 bei Anlegern ein. Seit seiner Auflegung 2017 sei der Fonds schnell gewachsen und habe ein Gesamtvermögen von knapp 4,9 Milliarden Euro erreicht. Doch durch externe Faktoren wie Corona, Ukraine-Krieg, Inflation und gestiegene Zinsen soll der Immobilienmarkt in eine Schockstarre geraten sein. Die Immobilienwerte fielen drastisch, was zu dem aktuellen Verlust führte. (DFPA/mb1)
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Anwaltskanzlei mit einer Spezialisierung auf Kapitalmarktrecht, Sammelklagen und Verbraucherschutz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Lahr/Schwarzwald
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