Marketing-Anzeigen: BaFin wendet ESMA-Leitlinien an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt mit, dass sie die zum Thema Marketing-Anzeigen veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) anwenden wird. Diese sollen gewährleisten, dass Anzeigen als solche erkennbar und unter anderem fair, eindeutig und nicht irreführend sind.
Die ESMA hat die Leitlinien im Rahmen der Verordnung für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds entwickelt. Damit will sie erreichen, dass die Mitgliedstaaten die festgelegten Anforderungen einheitlich und kohärent anwenden.
Die Leitlinien präzisieren die in der Verordnung festgelegten Anforderungen an Marketing-Anzeigen innerhalb des europäischen Finanzsystems. Sie benennen Beispiele für als Marketing-Anzeigen eingeordnete Dokumente, die an Anleger oder potenzielle Anleger von OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und AIF (Alternative Investmentfonds) gerichtet sind. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.