Marna Beteiligungen AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. März 2019 eine Geldbuße in Höhe von 450.000 Euro gegen die Marna Beteiligungen AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die Marna Beteiligungen AG hatte der Öffentlichkeit den Konzernhalbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen hat bereits am 5. April 2019 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. (JF1)
Quelle: Homepage BaFin