Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will für Kleinanleger beim Handel mit hochspekulativen Hebelprodukten (sogenannte Turbo-Zertifikate) mehr Transparenz. Grundlage ist eine Produktinterventionsmaßnahme zu Turbo-Zertifikaten, die vom 16. Juni 2026 an gültig ist. Sie betrifft die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf an in Deutschland ansässige Kleinanleger.
Hintergrund der Produktinterventionsmaßnahme ist eine umfassende Marktuntersuchung der BaFin. Sie hatte gezeigt, dass drei von vier Kleinanlegern beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Geld verlieren. Auf ihrer Website informiert die Bafin Verbraucher, was sie beim Kauf von Turbo-Zertifikaten beachten sollen.
Folgende Veränderungen wurden vorgenommen: Mitteilungen zu Turbo-Zertifikaten enthalten eine standardisierte Risikowarnung, beispielsweise in der Ordermaske. Intermediäre (Depotbanken), Emittenten und Anbieter von Turbo-Zertifikaten dürfen Ihnen keine Boni oder sonstige Anreize für den Handel mit Turbo-Zertifikaten mehr anbieten. Und bevor Turbo-Zertifikate erworben werden, müssen bei der Depotbank Testfragen zum „Turbo-Basiswissen“ erfolgreich beantwortet werden. Dieser Test muss alle sechs Monate wiederholt werden. (DFPA/mb)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.