Mieterbund nimmt Stellung zur IW-Studie: Mietpreisbremse wird auf breiter Front wirken und verschreckt Vermieter und Investoren

„Das wäre eine gute Nachricht, wenn die Mietpreisbremse tatsächlich auf breiter Front wirken würde. Wir sind aber skeptisch, dass 60 Prozent der Wohnungsangebote in Berlin beziehungsweise 43 Prozent der Angebote in Köln unter die Mietpreisbremse fallen werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW).

Die Prognose des IW, die Mietpreisbremse würde Vermieter und Investoren abschrecken, Mietwohnungen würden zunehmend an Selbstnutzer verkauft, teilt der Deutsche Mieterbund nicht. Das Institut habe zusammen mit dem Portal Immobilienscout24 nur festgestellt, wie viele Wohnungen heute in Köln und Berlin zu einem Mietpreis angeboten werden, der mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die geplanten Regelungen zur Mietpreisbremse sehen aber eine Reihe von Ausnahmevorschriften vor, die berücksichtigt werden müssen. So erlaubt eine Bestandsschutzregelung Vermietern, auch künftig überhöhte Mieten zu fordern, wenn sie schon in der Vergangenheit derart hohe Miete vereinbart hatten. Zudem kann durch Modernisierungsmaßnahmen während des letzten Mietverhältnisses die Miete deutlich über die Vergleichsmiete beziehungsweise die „Mietbremsen-Miete“ angestiegen sein. Auch hier muss sich der Vermieter bei der Wiedervermietung nicht um die Mietpreisbremse kümmern. Außerdem soll die Mietpreisbremse von vorn herein nicht für umfassend modernisierte Wohnungen gelten beziehungsweise für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden.

„Realistisch betrachtet werden in Großstädten, wie Berlin oder Köln, nicht 60 beziehungsweise 43 Prozent der Wiedervermietungen / Vertragsabschlüsse unter die Mietpreisbremse fallen, sondern eher die Hälfte. Das zeigt, dass die Ausnahmen zur Mietpreisbremse viel zu weit gehen. Hier muss deutlich nachgebessert werden“, sagte Siebenkötter. Der Bundesdirektor des DMB moniert weiter: „Die Mietpreisbremse soll überhaupt nur fünf Jahre gelten, der Wohnungsneubau ist von der Neuregelung ausgenommen, Investoren sind also gar nicht betroffen. Außerdem soll die Mietpreisbremse nicht flächendeckend gelten, sondern nur in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, die von den Bundesländern nach strengen und komplizierten Kriterien des Bundes bestimmt werden sollen. Auch hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, damit die Mietpreisbremsen-Regelungen nicht ins Leere laufen.“

Quelle: Pressemitteilung DMB

Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) ist die Interessenvertretung der Mieter in Deutschland. Er berät seine Mitglieder unter anderem zu Rechtsfragen und bei Mietstreitigkeiten und bringt sich sowohl in politische Entscheidungsprozesse als auch öffentliche Diskussionen als „Sprachrohr“ aller Mieter ein. (JF1)

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