N26 Bank: BaFin ordnet Wachstumsbeschränkung an und bestellt Sonderbeauftragten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 5. Oktober 2021 gegenüber der N26 Bank angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen.
Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen.
Die Mängel im Risikomanagement liegen im starken Wachstum der Bank begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen.
Das Neukundenwachstum der N26 Bank wird materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500.000.000 Euro betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank tätig ist.
Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten.
In Abhängigkeit vom Fortschritt bei der Mängelbeseitigung können die risikomindernden Maßnahmen nach Überprüfung der BaFin und in Abstimmung mit dem Sonderbeauftragten stufenweise angepasst werden.
Die Anordnung ist seit dem 6. November 2021 bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.