Neue DIN-Norm: Vermittler müssen Manager über Berufsrisiken informieren
Die persönliche Haftung von Managern ist aufgrund der neuen Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten nach der DIN-Norm 77230 ein wichtiger Bestandteil der privaten Beratung geworden. Dafür hat sich der Hamburger Assekuradeur für das Gewerbegeschäft, ConceptIF BIZ, im Rahmen der Beratungen der Expertengruppe eingesetzt. Schlussendlich wurde die Information über die persönlichen Haftungsrisiken von Managern in der DIN-Norm 77230 aufgenommen. Für Vermittler ergeben sich hieraus laut ConceptIF BIZ erhebliche vertriebliche Chancen und die Aussicht, mögliche Haftungsrisiken in ihren Beständen durch eine normgerechte Beratung zu beseitigen.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte müssen künftig von ihrem Vermittler, wenn er die neue DIN-Norm anwendet, über eine persönliche D&O (Directors-and-Officers)-Versicherung informiert werden. Der Grund: Manager in Deutschland haften gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie ihre unternehmerischen Pflichten verletzen. „In diesen Fällen hilft weder eine private Haftpflicht- noch eine Privatrechtsschutz-Versicherung“, erklärt Jörg Reiner, Geschäftsführer von ConceptIF BIZ. Nach seiner Einschätzung gewinnt die persönliche D&O-Versicherung mit dem Inkrafttreten der DIN 77230 massiv an Bedeutung.
Gleichzeitig werden durch die DIN 77230 Vermittler von einer scheinbar schwierigen Beratungsaufgabe befreit, wenn ihre Kunden lediglich durch eine Unternehmens-D&O abgesichert sind. Dazu Reiner: „Das private Haftungsrisiko der Manager wird durch die Norm richtigerweise in das private Umfeld des Managers verlagert. Der Vermittler sollte seine Kunden unbedingt darüber informieren, dass eine Unternehmens-D&O im ,Stressfall‘ dem Manager lediglich eine scheinbare Sicherheit gibt.“ Die begrenzte Versicherungssumme und die Tatsache, dass der Manager spätestens nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen keinerlei Kontrolle über den ihn persönlich betreffenden Versicherungsschutz mehr hat, sprechen für eine persönliche Absicherung.
Die Frage nach den persönlichen und möglichen Risiken aus Organstellungen wird bei der Bestandsaufnahme im Rahmen der Basis-Finanzanalyse gestellt. „Ab sofort gehört nicht nur eine private Haftpflichtversicherung zu den notwendigen Standard-Empfehlungen eines Vermittlers, sondern auch eine persönliche D&O-Police bei Risiken aus der Organhaftung“, unterstreicht Stefan Bertinetti, Prokurist von ConceptIF BIZ. Das bedeute jedoch nicht, dass Vermittler nun gezwungen sind, auf die standardisierte DIN-Beratung umzusteigen; sie sollten jedoch mindestens auf diesem Niveau beraten. Die DIN-Norm stellt somit eine Mindestanforderung an die private Beratung dar. Das habe einen einfachen Grund ergänzt Bertinetti: „Bei Haftungsstreitigkeiten um eine fachgerechte Beratung ist davon auszugehen, dass die Gerichte die DIN-Norm als Entscheidungsgrundlage für ihre Urteile heranziehen werden.“ Versicherungskunden sollen daher ab sofort erwarten können, dass sie in ihren privaten Versicherungsangelegenheiten zumindest auf dem von der DIN 77230 vorgegebenen Niveau beraten werden.
Quelle: Pressemitteilung ConceptIF BIZ
Die ConceptIF-Gruppe mit Sitz in Hamburg ist Konzeptentwickler, Pool-Dienstleister für über 80 Versicherer und Assekuradeur von exklusiven Versicherungskonzepten und Online-Services für unabhängige Finanzdienstleister. Die Gruppe wurde im Jahr 1999 gegründet und beschäftigt 53 Mitarbeiter. (JF1)