Neue EU-Regeln für Immobilienfonds treten in Kraft
Für offene Immobilienfonds gelten seit Mitte April neue Vorgaben zum Liquiditätsmanagement. Hintergrund ist die überarbeitete EU-Richtlinie AIFM II, die in Deutschland mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz umgesetzt wurde.
Darauf weist das deutsche Beratungsunternehmen Ypsilon hin. Ziel der Regulierung ist es, sogenannte „Fund Runs“, also massenhafte Mittelabzüge in kurzer Zeit, besser zu verhindern.
Kern der Neuregelung ist die verpflichtende Einführung von mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumenten pro Fonds. Zudem müssen Anbieter künftig detaillierte Liquiditätsmanagementpläne erstellen und umsetzen. Damit steigt der Grad der Formalisierung deutlich. Betroffen sind sowohl offene Immobilien-Publikumsfonds als auch Spezialfonds.
Neu ist auch ein erweiterter Instrumentenkatalog. Dazu zählt etwa das sogenannte Dual Pricing, bei dem Fonds unterschiedliche Preise für Ausgabe und Rücknahme von Anteilen festlegen können. Diese Preisdifferenz soll helfen, Marktbewegungen besser abzufedern und die Stabilität der Fonds zu erhöhen.
Branchenexperten sehen die deutschen Fonds vergleichsweise gut vorbereitet, da bereits bestehende nationale Regelungen wie Mindesthaltefristen und Liquiditätsquoten greifen. Dennoch bedeutet die EU-Vorgabe zusätzlichen Anpassungsbedarf für Anbieter.
Die Vorschriften gelten seit dem 16. April 2026 verbindlich. Voll wirksam werden sie jedoch erst ein Jahr später: Ab April 2027 konkretisieren technische Standards der EU die Anwendung und Kalibrierung der Instrumente. Bis dahin gilt eine Übergangsphase, in der sich die Branche auf das neue Regime einstellen kann. (DFPA/abg)
Ypsilon wurde im Jahr 2020 gegründet und ist ein inhabergeführtes Beratungsunternehmen mit mehr als 220 Mitarbeitern an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln und München. Die Kernkompetenzen von Ypsilon liegen in den Bereichen Financial Services, Alternative Investments und Corporate Services. Neben dem klassischen Leistungsportfolio bietet Ypsilon weitere Bausteine für Fonds und Beteiligungsgesellschaften, wie Unternehmensbewertung, BaFin-Registrierungen, Geldwäscheprävention oder Wirtschaftsprüfung.