Neue Regeln für Immobilienfonds
Es gelten neue Regeln zum Liquiditätsmanagement von Immobilienfonds. Dabei handelt sich um Vorgaben der EU-Richtlinie AIFM II, die mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) in Kraft treten. Mit ihnen soll die Gefahr von großen Rückgabewellen in kurzer Zeit („fund runs“) eingedämmt werden.
Betroffen sind unter anderem alle deutschen offenen Immobilien-Publikumsfonds ebenso wie offene Immobilien-Spezialfonds. Konkret heißt das, dass ein Fondsmanager (AIFM) für jeden offenen AIF mindestens zwei Liquiditätsinstrumente auswählen muss. Neu ist der Grad an Formalisierung: Es gibt eine Pflicht zur Implementierung von Liquiditätsmanagement-Tools und zur Aufstellung eines Liquiditätsmanagementplans.
Ulrich Creydt, Geschäftsführer bei der Ypsilon GmbH Steuerberatungsgesellschaft, kommentiert: „Grundsätzlich sind die deutschen Fonds gut vorbereitet, da es vor allem für die Publikumsfonds bereits umfassende nationale Regeln im Kapitalanlagegesetzbuch gibt. Dazu zählen Mindesthaltefristen, Kündigungsfristen, Mindestliquiditätsquoten etc.“
Neu ist jetzt, dass zwei Tools verpflichtend ausgewählt werden müssen. Außerdem gibt es neue Tools, die bislang bei Immobilienfonds eher unüblich waren. Ein Beispiel ist das so genannte Dual Pricing, das zwei Preise anstatt eines Net Asset Value vorsieht. „Es gibt dann beispielsweise einen Rücknahmepreis, der niedriger ist und einen Ausgabepreis, der höher ist. Je nach Situation – etwa bei hohen Rückgaben oder hohen Zuflüsse – können die Preise angepasst werden. Dual Pricing ist typischerweise nicht innerhalb eines Tages dynamisch, sondern wird pro Bewertungstag festgelegt“, führt Creydt aus. (DFPA/ljh)
Ypsilon wurde im Jahr 2020 gegründet und ist ein junges, inhabergeführtes Beratungsunternehmen mit drei integrierten Geschäftsbereichen – Tax, Audit & Advisory – und mehr als 220 Mitarbeitern an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln und München.