Neues Wertpapierinstitutsgesetz kommt im Sommer

Am 2. Dezember 2020 hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vorgelegt. Mit dem Gesetzesentwurfs werden die Regelungen für Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst und im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zusammengefasst, meldet die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Göttinger Kanzlei Gündel & Kollegen (GK Law). Die Umsetzung muss bis zum 26. Juni 2021 erfolgen.

Hintergrund sind die Unterschiede in Sachen Geschäftsmodell und Risikoprofil. Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Wertpapiere bezogene Finanzdienstleistung anbieten, nehmen aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen an.

Die bisher im KWG als Finanzdienstleistungen definierten MiFID-Erlaubnisgegenstände im WpIG werden künftig als Wertpapierdienstleistungen definiert.

Die Erlaubnispflicht für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen ist dann nicht mehr im § 32 KWG, sondern in § 15 WpIG geregelt. Für Finanzdienstleistungsinstitute, die ihre Erlaubnis bis zum 26. Juni 2021 nach § 32 KWG erhalten haben, gilt die Erlaubnis nach § 15 WpIG aufgrund der in § 86 Absatz WpIG geregelten Übergangsvorschrift als erteilt.

An die Geschäftsorganisation, Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane sowie die Eigenmittel der Wertpapierinstitute wurden proportional zur Größe spezifische Anforderungen entwickelt. Im Ergebnis wurden drei Größenklassen gebildet:

  • Klasse 1: Bankähnliche/große Wertpapierinstitute (Bilanzsumme 15 Milliarden Euro oder mehr oder Bilanzsumme liegt unter dieser Schwelle, das Wertpapierinstitut gehört aber zu einer Gruppe und die Bilanzsumme aller gruppenangehörigen Unternehmen beträgt zusammen 15 Milliarden Euro oder mehr),
  • Klasse 2: Mittlere Wertpapierinstitute,
  • Klasse 3: Kleine Wertpapierinstitute, die nur Aktivitäten betreiben, die keine Verflechtung begründen.

Auf große Wertpapierinstitute werden im Wesentlichen bankaufsichtsrechtliche Anforderungen angewendet. Auf die mittleren und kleinen Wertpapierfirmen kommen künftig die Richtlinie (EU) 2019/2034 und deren nationale Umsetzung im Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur Anwendung. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung GK Law

Die Gündel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisiert.

www.gk-law.de

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