Nexo-Group kein nach § 32 KWG zugelassenes Unternehmen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Nexo Group mit angeblichem Firmensitz in Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Nexo-Group wirbt auf ihrer Website www.nexo-group.com unter anderem für „accounts“, mit denen Fremdwährungen (sogenanntes Forex-Trading) und Kryptowährungen gehandelt werden könnten. Das Unternehmen sei unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.