Next Capital Market Limited muss grenzüberschreitende Anlageberatung einstellen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 11. Juli 2019 gegenüber der Next Capital Market Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung angeordnet.
Das Unternehmen kontaktiere laut BaFin deutsche Verbraucher und assistiere sie bei Bitcoinkäufen und bei Geschäften, die auf der unternehmenseigenen Plattform www.coinstrader.com betrieben werden. Es berate seine Kunden zu unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie Kryptowährung und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD).
Damit betreibe das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.
Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Coinstrader hat die BaFin bereits im Mai 2019 gewarnt.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (DFPA/JF1)
Quelle: Newsletter BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.