North Channel Bank: BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 für die North Channel Bank GmbH & Co. KG den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen.

Die North Channel Bank GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugewiesen und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Die Einlagen der Kunden einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des EinSiG von der EdB bis maximal 100.000 Euro pro Einleger und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Millionen Euro pro Einleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds wird sich auch im Namen der EdB in Kürze mit den Einlegern in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung nach dem EinSiG werden die Einleger innerhalb von sieben Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls entschädigt. Auch der Einlagensicherungsfonds entschädigt grundsätzlich freiwillig in dieser Frist.

Über Wertpapierdepots kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank daran keine Sicherungsrechte zustehen. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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