Novelle des Baugesetzbuchs: Wichtiger Schritt für mehr Tempo
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in der in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) einen zentralen Reformschritt für mehr Wohnungsbau und schnellere Planungsprozesse. Die BauGB-Novelle ist Teil eines umfassenden „BauGB-Upgrades“, das unter anderem digitalisierte und gestraffte Bauleitplanungen, verbindlichere Fristen sowie vereinfachte Umweltprüfungen vorsieht.
Zudem soll der Wohnungsbau in angespannten Märkten stärker priorisiert werden. Kommunen können ihn künftig leichter als „überragendes öffentliches Interesse“ einstufen und planungsrechtlich vorziehen.
Den Paradigmenwechsel in Bezug auf die Ausweitung der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte sieht der ZIA allerdings sehr kritisch. Zwar begrüßt der ZIA, dass die geplante Ausdehnung des kommunalen Vorkaufsrechts bei „Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen” vom Tisch ist. Allerdings führt Schöberl aus: „Im Bereich des Vorkaufsrechts sind aber weiterhin weitreichende Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentum vorgesehen, die Investitionen und damit letztlich den Neustart beim Wohnungsneubau gefährden werden”, so Schöberl weiter. Der ZIA fordert deshalb, die noch im Kabinettsentwurf enthaltenen Verschärfungen beim Vorkaufsrecht im parlamentarischen Verfahren zu überdenken.
Auch ist die Reform aus Sicht des ZIA in einigen zentralen Punkten noch nicht ambitioniert genug: Es fehlen weitergehende Erleichterungen etwa für die einfachere Umnutzung von Bestandsgebäuden, der Überprüfung veralteter Bebauungspläne und rechtssichere Lösungen bei Immissionskonflikten sowie einer maßvollen Erhöhung der baulichen Dichte. (DFPA/mb)
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel.