Nur Provisionsverbot schützt Verbraucher vor Risikoprodukten
Der Berufsverband der Deutschen Honorarberater (BVDH) ist der Ansicht, dass die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen für einen verbesserten Anlegerschutz die geplanten Ziele nicht erreichen können. Eine Verbesserung der Beratungsdokumentation schütze nicht ausreichend vor einer falschen oder unzureichenden Beratung. Dies habe sich in der Vergangenheit bereits gezeigt.
„Das dem Verkauf risikoreicher Produkte zugrundeliegende Problem wird mit einer besseren Dokumentation nicht gelöst. Risikoreiche Finanzprodukte werden verkauft, weil sie hohe Provisionen einbringen, die Banken von Produktanbietern für den Verkauf dieser Produkte erhalten“, kritisiert Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH.
Neben dem Provisionsverbot schütze eine höhere Beraterqualifikation und eine umfassende Weiterbildung der Bürger in Finanzfragen vor einer risikoreichen Anlegerberatung, die nur provisionsgetrieben sei. „Provisionen führen zu Fehlanreizen bei Finanzdienstleistungen, sie sorgen dafür, dass Anlegern Risiken und Kosten von Finanzprodukten verschwiegen werden. Deshalb muss das Übel an der Wurzel gepackt werden: Nur wenn der Gesetzgeber Provisionen endgültig und vollumfänglich verbietet, werden diese Falschberatungen aufhören“, sagt Schmidt.
Quelle: Pressemitteilung BVDH
Der Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) mit Sitz in Berlin wurde im Oktober 2010 von der Quirin Bank AG und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. (MLN1)