Ombudsstelle für Investmentfonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2022
Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Tätigkeitsbericht 2022 gemäß § 20 Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV), § 4 Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) veröffentlicht.
Verbraucherschlichtungsstellen sind gesetzlich verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen solchen Bericht bis zum 1. Februar des Folgejahres online zu stellen. Die Ombudsstelle erstellt darüber hinaus einen Jahresbericht, der das Berichtsjahr insbesondere mit Blick auf die eingegangenen Schlichtungsanträge und die entsprechenden Schlichtungsergebnisse abschließend betrachtet. Der Jahresbericht erscheint regelmäßig nach Abschluss sämtlicher Ombudsverfahren eines Berichtsjahres.
Von insgesamt 90 Schlichtungsanträgen im Jahr 2022 waren 77 zulässig. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg der zulässigen Anträge um gut 30 Prozent dar (2021: 61 Anträge davon 56 zulässig). Die meisten Schlichtungsanträge fielen in die Kategorie Investmentfonds (34; Vorjahr: elf), gefolgt von fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen (26; Vorjahr: 22) und der Kategorie Depotführung (15; Vorjahr: 18). Auf die Kategorien Investmentfonds und Diverses entfiel jeweils ein Schlichtungsantrag (Vorjahr: fünf beziehungsweise null Schlichtungsanträge). (DFPA/JF1)
Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund vier Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.