Orion Consulting muss grenzüberschreitenden Eigenhandel einstellen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 22. Juli 2019 gegenüber der Orion Consulting Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.kapitalwiss.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfüge es jedoch nicht.

Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Kapitalswiss hat die BaFin bereits im April 2019 gewarnt (DFPA berichtete).

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (DFPA/JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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