P & R: Erste Abschlagsverteilung in Vorbereitung

Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften arbeiten mit Hochdruck daran, die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen. Die Gläubiger erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der Insolvenzverwalter mit einem Vorschlag zur prozentualen Aufteilung der Gelder. Stimmen die Gläubiger zu, wird dies zu einer Gleichbehandlung der Anlegergläubiger in den Insolvenzverfahren der vier P&R Gesellschaften in Bezug auf die erwirtschafteten Erlöse führen. Die von den Gläubigern gewählten Gläubigerausschüsse in den vier Insolvenzverfahren befürworten die gefundene Lösung einstimmig und empfehlen den Gläubigerversammlungen die Zustimmung.

„Wir wollen, dass die ganz erheblichen Erfolge aus der weiterlaufenden Containerverwertung den Gläubigern, die über festgestellte Forderungen verfügen, baldmöglichst zugutekommen. Ohne eine abschließende und rechtssichere Einigung über die Verteilung der Erlöse kann keine Ausschüttung erfolgen“, macht Insolvenzverwalter Dr. jur. Michael Jaffé klar und ergänzt: „Wir sehen keine sinnvolle Alternative zu dem nun erarbeiteten Vorschlag. Keine der P&R Containerverwaltungsgesellschaften könnte aus unserer Sicht mit Erfolg argumentieren, dass sie in Bezug auf die Erlöse besser stehen sollte als die anderen Gesellschaften. Auch die zur Vermeidung von Interessenkonflikten bestellten Sonderinsolvenzverwalter befürworten die Einigung.“

Die Containerverwertung erfolgt weiterhin durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese ist verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten Erlöse von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet werden. „An unserem Ziel insgesamt mindestens eine Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck“, so Jaffé.

Die Abstimmung erfolgt mit einem Stimmzettel unter Verwendung eines dem Anschreiben beigefügten Rückumschlags. Der Stimmzettel muss ausweislich der Vorgaben des Gerichts bis zum 17. November 2020 bei der angegebenen Adresse eingegangen sein, damit er im Rahmen der Abstimmung berücksichtigt werden kann. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

„Ich bin überzeugt davon, dass eine große Mehrheit der Gläubiger den Vorschlag unterstützen wird, da dieser Vorschlag im Interesse aller Gläubiger liegt. Kommt der Beschluss zustande, soll, wie bereits im Berichtstermin angekündigt, so schnell wie möglich eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger auf den Weg gebracht werden“, so Jaffé. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Jaffé

Die Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist eine in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht tätige Sozietät.

www.jaffe-rae.de

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