Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung verkündet
Am 7. Oktober 2022 ist im Bundesgesetzblatt die Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 4. Oktober 2022 verkündet worden.
Wie die BaFin mitteilt, werden durch die Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung eine Pfandbrief-Meldeverordnung erlassen und die übrigen pfandbriefrechtlichen Verordnungen geändert: die Pfandbrief-Barwertverordnung, die Deckungsregisterverordnung, die Beleihungswertermittlungsverordnung, die Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung und die Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung. Auch die Refinanzierungsregisterverordnung wird geändert.
Zum Teil dienen die neuen Regelungen der (weiteren) Umsetzung der Covered-Bond-Richtlinie 2019/2162 und der Anpassung an den durch die Verordnung 2019/2160 geänderten Artikel 129 der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR), führt die BaFin aus. Zum anderen sind die Verordnungen dem aktuellen Stand der pfandbriefrechtlichen Entwicklung angepasst worden. Bei der Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung und der Beleihungswertermittlungsverordnung ging es darüber hinaus auch um eine Anpassung an die Marktentwicklung. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.