Prämiensparverträge: BaFin legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt ein

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23. Oktober 2024 ein. Das Gericht hatte die Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen in Bezug auf die klagenden Kreditinstitute aufgehoben.

In seinem Urteil hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt, dass die Kreditinstitute den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht vollumfänglich genügten. Das Gericht hatte jedoch einen verbraucherschutzrelevanten Missstand verneint, da kein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz vorliege. Damit fehle es an den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen der BaFin. Die BaFin vertritt eine andere Position. „Wir stehen als BaFin auch weiterhin für eine Auslegung der Eingriffsbefugnisse im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes ein und streben in der Berufung eine höherinstanzliche Bestätigung unserer Rechtsposition an“, sagt Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management. Die BaFin erwarte sich zudem von einem obergerichtlichen Urteil eine größere Rechtssicherheit für ihre künftige Verwaltungspraxis, so Pötzsch.

Die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucher gegenüber den Kreditinstituten sind von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt nicht betroffen. Die BaFin empfiehlt Inhabern älterer Prämiensparverträge daher weiterhin, ihre Verträge zu prüfen und bestehende Nachzahlungsansprüche bei den Instituten geltend zu machen, bevor diese verjähren. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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