Prämiensparverträge: Verbraucherzentrale überprüft Kündigungen
In Zeiten aktueller Niedrigzinsen versuchen einige Kreditinstitute langfristige, gut verzinste Sparverträge zu beenden. Betroffen sind in erster Linie variabel verzinste Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen, die häufig schon in den 1990er Jahren abgeschlossen wurden. Im Mai 2019 hat der Bundesgerichtshof die Kündigung von Sparverträgen nur für eine ganz bestimmte Konstellation als zulässig erachtet. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz überprüft in ihren Beratungsstellen ab sofort Kündigungen und berät zu Zinsanpassungen.
„Wer jetzt die Kündigung seines alten Sparvertrages erhält, sollte die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung auf jeden Fall überprüfen lassen“, rät Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In der Beratung muss genau angeschaut werden, welche konkrete Ausgestaltung beispielweise zur Prämienzahlung in der Vertragsurkunde enthalten ist.“
Überdies weist Beckerle darauf hin, dass viele dieser Sparverträge rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung enthalten können, mit der Folge, dass zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Sie informiert, berät und unterstützt Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände.