Produktintervention: BaFin will Privatkunden bei Handel mit Futures besser schützen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten zu beschränken. Privatkunden dürften mit diesen Produkten dann nicht mehr handeln. Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) hatte die deutsche Finanzaufsicht bereits 2017 verboten.

Für Privatkunden ist der Handel mit Finanzprodukten, die mit einer Nachschusspflicht verbunden sind, aus Sicht der BaFin mit erheblichen Risiken verbunden. In hoch-volatilen Marktsituationen können diese Produkte unbegrenzte Verluste nach sich ziehen. Reicht das eingesetzte Kapital eines Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür eintreten. Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten, so die BaFin.

Nach ihrem Retail-Verbot für CFD mit Nachschusspflichten beobachtet die BaFin aktuell, dass Anbieter verstärkt Futures mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten. Derzeit kommen zudem vermehrt Mini- und Micro-Future-Produkte mit Nachschusspflichten auf den Markt. Diese richten sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger. Die BaFin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFD auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben.

Die Aufsicht kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, um Kleinanleger zu schützen (Artikel 42 Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR). Den Entwurf ihrer Produktinterventionsmaßnahme hat die BaFin heute veröffentlicht. Bis zum 17. März 2022 besteht Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Futures sind unbedingte Terminkontrakte, die an Terminbörsen gehandelt werden. Sie verpflichten beide Vertragspartner, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Kontraktgegenstand) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und Zeitpunkt zu liefern (Short-Position) oder abzunehmen (Long-Position). Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen ihrer Liefer- bzw. Abnahme- und Zahlungsverpflichtung nachkommen. Das Verlustpotenzial ist bei Long-Futures auf die Höhe des Futures (Kontraktwert) begrenzt, bei Short-Positionen jedoch in der Höhe unbegrenzt. Kleinanleger können Futures nicht unmittelbar an einer Terminbörse handeln, sondern lediglich über Wertpapierdienstleistungsunternehmen. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

Zurück

Recht

Im Bereich geschlossener Immobilien-Publikumsfonds gibt es vermehrt Produkte, ...

Europas Banken erzielen Überrenditen am Aktienmarkt, wenn ihre Beschäftigten ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt