Prokon-Gläubigerversammlung entscheidet am 22. Juli 2014 über Pläne des Insolvenzverwalters
Tausende Gläubiger des zahlungsunfähigen Windenergieunternehmens Prokon stimmen am Dienstag über ein vorläufiges Sanierungskonzept ab. Zur anstehenden Abstimmung hat das Amtsgericht Itzehoe eine nicht öffentliche Gläubigerversammlung in einer Hamburger Messehalle anberaumt - mit Platz für mehr als 10.000 Menschen.
«Bei der Versammlung gelten die gleichen Spielregeln wie vor Gericht», sagte eine Gerichtssprecherin am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Seit Wochen tobt ein Kampf in der Öffentlichkeit zwischen Ex-Prokon-Chef Carsten Rodbertus und dem Insolvenzverwalter, dem Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin.
Rund 75.000 Gläubiger hatten rund 1,4 Milliarden Euro über Genussrechte in der heute überschuldeten Firma angelegt – und werden voraussichtlich einen Großteil ihres Kapitals verlieren. Wie viele Anleger zu der nicht öffentlichen Versammlung kommen werden, ist allerdings noch offen. Die Teilnehmer sollen dem Insolvenzverwalter den Auftrag erteilen, den Sanierungsplan auszuarbeiten. Anfang 2015 wird dann endgültig darüber abgestimmt.
Auf rund 75 Millionen Euro hatte Penzlin die Forderungen von Banken, Lieferanten und Sozialversicherungen gegenüber Prokon beziffert. Die Summe der gekündigten Genussrechte lag bei rund 400 Millionen Euro und brachte das Unternehmen in finanzielle Schieflage, weil es diese Anteile nicht zurückzahlen konnte. Bei Penzlin sind mittlerweile 35.000 Forderungsformulare eingegangen. Der Insolvenzverwalter will das Kerngeschäft des Windparkbetreibers und rund 300 Arbeitsplätze von ehemals 450 erhalten. Penzlin hatte von nicht testierten Prokon-Jahresabschlüssen, ungeprüften und unbesicherten Krediten in Millionenhöhe sowie Anhaltspunkten für eine Insolvenzverschleppung berichtet.
Am Dienstag erläutert er den Gläubigern Eckpunkte seines Sanierungskonzepts. Es sieht vor, Unternehmensteile und Beteiligungen zu verkaufen und damit Forderungen zu begleichen. Bei der Versammlung muss allerdings mehr als die Hälfte des anwesenden und vertretenen Genussrechtskapitals den Plänen des Insolvenzverwalters zustimmen. Für einen geordneten Ablauf der Veranstaltung sollen Ordner und Justizbedienstete aus Schleswig-Holstein sorgen.
Quelle: www.comdirect.de