Quirin Privatbank: "Quirin-Prinzip" zur Pflicht für alle Banken machen
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein generelles Provisionsverbot für Banken und kritisiert die seit 2018 geltende Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Banken sollen für den Verkauf von Finanzanlagen an ihre Kunden keine Provisionen mehr annehmen dürfen. Denn: Die Zahlung von Provisionen führt zu einem Konflikt zwischen den Interessen des Anlegers und denen der Bank. Das merkt die Quirin Privatbank an.
Der Hintergrund: Nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland nehmen Provisionen für verkaufte Finanzanlagen an, insbesondere von Fondsgesellschaften. Damit stehen ihre Provisionsinteressen gegen das Interesse, den Kunden objektiv zu beraten. Verkaufs- statt Beratungsgespräche seien die Folge.
„Tatsächlich sind wir immer noch die einzige Bank in Deutschland, die genau das lebt, was die Verbraucherschützer fordern: die Ablehnung jeglicher Provisionen, um Kunden ohne Interessenkonflikte und damit wirklich unabhängig beraten zu können“, erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank. „Wir lassen uns allein von unseren Kunden und deren Anlageerfolgen honorieren. Und wie gut dieses Geschäftsmodell funktioniert und angenommen wird, zeigt unser seit Jahren stetiges Wachstum - während die meisten anderen Banken immer stärker abbauen.“
Schmidt ist auch überzeugt, dass die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in ihrer aktuellen Ausprägung eher einem Bankenschutz-Gesetz gleichkommt als einem Verbraucherschutz-Gesetz.
Quelle: Pressemitteilung Quirin Privatbank
Die Quirin Privatbank AG berät Anleger ausschließlich gegen Honorar. Neben dem Anlagegeschäft für Privatkunden berät das Unternehmen auch mittelständische Unternehmen bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigen- und Fremdkapitalbasis (Kapitalmarktgeschäft). Die Quirin Privatbank ist 1998 gegründet worden und hat ihren Hauptsitz in Berlin. Das Institut betreut gegenwärtig rund 3,4 Milliarden Euro an Kundenvermögen. (mb1)