Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 26. Oktober 2020 als Reaktion auf den Fall „Wirecard“ einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) veröffentlicht, meldet das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW), das mit seinem Positionspapier „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle - Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“ bereits erste eigene Reformvorschläge veröffentlicht hat.
Der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Gesetzesentwurf soll auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt abzielen und umfasst unter anderem Vorschläge zur weitergehenden Regulierung der Abschlussprüfung. So sollen künftig auch kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht Banken oder Versicherungen sind, ihren Abschlussprüfer nach spätestens zehn Jahren wechseln müssen. Darüber hinaus soll die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich ausgeweitet werden. Zudem soll die Haftung des Abschlussprüfers erhöht werden und zwar sowohl für kapitalmarktorientierte als auch für sonstige Pflichtprüfungen.
Weitere Reformvorschläge betreffen vor allem die Corporate Governance von Unternehmen des öffentlichen Interesses, das zweistufige Bilanzkontrollverfahren sowie Anpassungen im Bilanzstrafrecht.
Das IDW bringt will sich in die Regulierungsdebatte sachlich einbringen und den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten. (DFPA/JF1)
Quelle: Homepage IDW
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