Reform der privaten Altersvorsorge: Bürger favorisieren Sicherheit

Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) zum Referentenentwurf des BMF zeigt, dass sowohl in der Ansparphase als auch in der Verrentungsphase die Sicherheit der Beiträge und Renten für Bürger im Vordergrund stehen. Kritisch gesehen wird auch, dass es keine Absicherung von Erwerbsunfähigkeit und Lebenspartnern geben soll.

Anfang Oktober legte das Bundesministerium für Finanzen BMF den lang erwarteten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor. Geht um die Ansparphase bis zum Rentenbeginn, sieht der Referentenentwurf im Vergleich zum bisherigen Riester-Sparen deutlich mehr Freiheiten vor, indem die verpflichtende Bruttobeitragsgarantie um chancen- und damit auch risikoreichere Ansparformen ergänzt wurde. So soll es zukünftig staatliche Förderung auch für Sparformen mit einer 80 Prozent-Beitragsgarantie sowie für solche ganz ohne Garantien, also zum Beispiel für reine Aktienfonds, geben.

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung zeigen, dass die Regierung mit dieser Flexibilisierung auf dem richtigen Weg ist. Allerdings wollen 42,6 Prozent wie bisher voll auf Sicherheit setzen, würden sich also zulasten von Rendite für die 100-Prozent-Garantie entscheiden. Immerhin 36,3 Prozent präferieren die 80-Prozent-Garantie und 21,1 Prozent wären bereit, auf jegliche Garantie zu verzichten. Geht es um das Geschlecht und um das Alter, zeigen sich deutliche Unter- schiede: So haben Frauen im Vergleich zu Männern und Befragte ab 50 Jahren im Ver- gleich zu den Jüngeren eine deutlich stärker ausgeprägte Sicherheitspräferenz, würden also die 100-Prozent-Garantie wählen.

Verrentungsphase: Lebenslage Rente wird klar favorisiert

Geht es darum, wie das angesparte Kapital ab Renteneintritt ausgezahlt wird, sieht der Referentenentwurf auch dazu deutlich mehr Flexibilität vor: So sollen die Menschen wie bisher eine zu 100 Prozent lebenslang garantierte Rente, darüber hinaus aber auch eine solche mit 80-Prozent-Garantie und 20 Prozent variabler Rente wählen können. Ganz neu ist der Ansatz, anstelle der lebenslangen Rente auch einen zeitlich begrenzten Auszahlplan wählen zu können, bei dem die monatlichen Zahlungen - garantiert oder variabel - mindestens bis zum 85. Lebensjahr kalkuliert sein müssen.

Die Ergebnisse der Bürgerbefragung zeichnen hierzu ein klares Bild: 84,6 Prozent aller Befragten favorisieren die lebenslange Rente, 60,1 Prozent sogar mit einer 100-Prozent-Garantie. Wie in der Ansparphase ist auch hier der Anteil der Frauen und der Älteren höher. Dazu Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA: „Die Unterschiede in der Sicherheitsorientierung, jeweils in der Anspar- und Verrentungsphase, sind signifikant. Das zeugt durchaus von Sachverstand. Denn in jüngeren Jahren, also in der Ansparphase, kann mehr ins Risiko gegangen werden. Im Rentenalter hingegen sollte Kapital, das für den Lebensunterhalt benötigt wird, nicht mehr allzu riskant angelegt sein. Dass es mit rund 15 Prozent aber durchaus einen nennenswerten Bevölkerungsanteil gibt, der auch in der Rente noch von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren und deshalb den Auszahlplan favorisieren würde, zeigt, dass das BMF auch hier auf dem richtigen Weg ist.“

Revisionsbedarf zur Erwerbsminderung und Hinterbliebenenabsicherung

Eines der mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele ist die Schaffung von besserer Vergleichbarkeit der staatlich geförderten Produkte. Deshalb soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, für die Ansparphase das Risiko der Erwerbsminderung abzusichern (Beitragsbefreiung). Und für die Verrentungsphase soll es nur noch die Option einer zehnjährigen Rentengarantiezeit geben, also eines zeitlich befristeten Übergangs der Rentenansprüche auf den Partner für den Fall, dass man selbst vorher verstirbt.

In beiden Regelungen verfehlt das BMF die Sichtweise der Bürger: Denn eine deutliche Mehrheit (58,7 Prozent) - bei den Frauen und bei den Jüngeren sogar noch etwas mehr - würde gerne einen kleineren Teil der monatlichen Sparbeträge zur Absicherung von Erwerbsunfähigkeit verwenden. Und auch bei der Rentengarantiezeit gibt es eine Mehrheit (knapp 44 Prozent) für Produkte, die zugunsten einer höheren monatlichen Rente ganz auf eine garantierte Absicherung des Lebenspartners verzichten. Interessant: Über 13 Prozent derjenigen, die sich in einer Partnerschaft befinden, haben Interesse an einer Hinterbliebenenabsicherung mit lebenslanger Auszahlung.

„Der Entwurf des BMF ist gut und absolut zeitgemäß, denn mit ihm wird die staatliche geförderte private Altersvorsorge endlich kapitalmarktfähig, und jeder kann nach eigener Façon vorsorgen. Als Verband kritisieren wir am Entwurf vor allem die Regelung zur Kinderzulage, die für Geringverdiener deutlich schlechter als bisher wäre. Gerade diese Gruppe muss aber im Fokus stehen. Und schaut man auf die Meinungen der Bürger, ist es ein Fehler, die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zuzulassen. Die neue Vielfalt der Produkte macht Vergleiche sowieso schwierig. Das Transparenzargument geht deshalb ins Leere. Und die zehnjährige Rentengarantiezeit scheint ein in der Höhe willkürlich festgelegtes „Feigenblatt“ zu sein. Folgt man dem Wunsch der Bürger, wird sie mehrheitlich nicht gebraucht. Stattdessen sollte man für Paare die Chance einer  Rente auf verbundene Leben als Option vorsehen“, so Dr. Helge Lach, Vorsitzender des DUV.

Die DIVA-Blitzumfrage „private Altersvorsorge“ wurde im Auftrag von DIVA und DUV von INSA-CONSULERE durchgeführt. Befragt wurden im Oktober 2024 ca. 1.000 Personen in Deutschland. Alle Ergebnisse sind auf der Website des DIVA zu finden. (DFPA/abg)

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) in Frankfurt am Main ist ein Institut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) und versteht sich als Meinungsforschungsinstitut für finanzielle Verbraucherfragen.

www.diva.de

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