Regierung legt Entwurf für Fondsrisikobegrenzungsgesetz vor
Die Bundesregierung hat einen überarbeiteten Entwurf für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz vorgelegt, mit dem sie die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Fondsstandorts stärken will.
Kernpunkte sind erweiterte Anlagemöglichkeiten für geschlossene Publikumsfonds, neue Produktdefinitionen im Kapitalanlagegesetzbuch sowie Anpassungen an europäische Vorgaben.
Nach dem Regierungsentwurf sollen geschlossene Publikumsfonds künftig auch in offene Fonds investieren dürfen, was aus Sicht der Bundesregierung sowohl den Anlegerschutz wahrt als auch zusätzliche Flexibilität schafft.
Zudem wird erstmals eine eigene Definition des Immobilien-Investmentvermögens eingeführt, um neue Rechtsformen für offene Immobilienfonds zu ermöglichen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Definition von Kreditvergabezweckgesellschaften und eine erweiterte Datenübermittlung an das Unternehmensregister. Die Experten der Beratungsgesellschaft Bakertilly begrüßen den Entwurf grundsätzlich; die abschließende Beratung im Bundestag steht aber noch aus.
Die Frist für die Umsetzung der europäischen Vorgaben in Bezug auf die Änderungen der AIFM-Richtlinie („AIFMD 2.0“) endet am 16. April 2026. (DFPA/abg)
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