Regierung macht sich an Umsetzung der Solvabilität II-Richtlinie
Die Bundesregierung hat am 3. September 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Aufsicht über die Versicherungen gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt werden soll.
Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sogenannte Solvabilität II-Richtlinie, national umgesetzt. Dieses muss bis zum 31. März 2015 geschehen. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen.
Bislang soll sich die Eigenkapitalanforderungen im Wesentlichen am Geschäftsvolumen des Unternehmens orientiert haben. Mögliche Risiken wie etwa Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt.
Künftig werden die Versicherer daher dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um auch diese Risiken absichern zu können. Zudem werden neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt, die künftig mit Marktwerten anzusetzen sind. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden.
Gleichzeitig soll das Gesetz eine Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt herbeiführen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zuvor muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen. (JZ1)
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen