Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung: Praxis der Versicherer ist ausbaufähig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die ersten Ad-hoc-Berichte zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA) mit Corona-Bezug untersucht. Im Ergebnis zeige sich, dass nicht alle Versicherungsunternehmen eine umfassende, aussagekräftige Analyse vorgenommen haben. Zwar berücksichtigten die Unternehmen die veränderten Kapitalmarktbedingungen in der aktuellen Bewertung der Solvabilität. Eine vorausschauende Analyse der Risikotragfähigkeit, etwa auch im Hinblick auf die Effekte von Covid-19 auf die Geschäftsentwicklung und die Versicherungstechnik, stehe jedoch bei manchen Versicherungsunternehmen noch aus.

Die Versicherungsunternehmen, die unter das Aufsichtsregime Solvency II fallen, müssten prüfen, ob die aktuelle Situation ihr Risikoprofil wesentlich verändert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die bisherige Bewertung der Markt- oder versicherungstechnischen Risiken als unzureichend herausstellt. Dann müssen Versicherer einen Ad-hoc-ORSA durchführen – es sei denn, die neuen Erkenntnisse sind bereits in einen regelmäßigen ORSA eingeflossen. In ihrem Ad-hoc-ORSA müssen die Unternehmen zumindest auf die Risikosituation derjenigen Bereiche eingehen, die wesentlich zum geänderten Risikoprofil beitragen. Insbesondere müssen sie darstellen, wie sie auch unter den neuen Bedingungen jederzeit die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen und die Anforderungen an die versicherungstechnischen Rückstellungen einhalten. Sie müssen dies mit geeigneten Stresstests untermauern, welche die aus der makroökonomischen Lage resultierenden Risiken im Bereich der Kapitalanlagen und der Versicherungstechnik angemessen berücksichtigen.

Der ORSA ist ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements von Versicherungsunternehmen. Gerade auch Entwicklungen im Zusammenhang mit Covid-19 seien in diesem Prozess angemessen zu berücksichtigen. Versicherer müssen in einem ersten Schritt prüfen, ob ein Ad-hoc-ORSA notwendig ist. Wenn sie einen Ad-hoc-ORSA beginnen, weil sie eine wesentliche Änderung des Risikoprofils zunächst vermuten, diese sich aber im weiteren Verlauf nicht bestätigt und der Ad-hoc-ORSA abgebrochen wird, erwartet die BaFin von den Unternehmen, dass sie ihr auch die bis dahin erzielten Ergebnisse zügig vorlegen. Zudem müssten die Unternehmen die Annahmen und Methoden erläutern, die sie ihrem ORSA zugrunde gelegt haben. (DFPA/mb1)

Quelle: Veröffentlichung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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