Sanierungsspezialist Degag stellt Zahlungen an Anleger ein
Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG steht derzeit aufgrund von Unsicherheiten unter Anlegern im Fokus, die durch Bilanzstrukturen und aktuelle Entwicklungen hervorgerufen wurden. Die Geschäftsführung verspricht Transparenz und strebt eine kooperative Lösung mit den Anlegern an.
Die Gruppe wird Zins- und Rückzahlungen für eine große Zahl ihrer Investoren „bis auf Weiteres aussetzen“. Über diesen Schritt informierte die Degag am Montag ihren Vertrieb per Mail. Betroffen seien 4.700 Anleger, die rund 275 Millionen Euro investiert haben, teilte Degag-Vorstand Bernd Klein auf Anfrage dem Handelsblatt mit. In den vergangenen Monaten hätten die Zahlungen jeweils im Schnitt zwischen 2,5 und vier Millionen Euro betragen. Nun fallen sie aus. Der Zahlungsstopp sei notwendig, weil ein großes Kreditinstitut bei der Refinanzierung des Wohnungsbestands Ende letzten Jahres abgesprungen sei. „Ein adäquater Nachfolger wurde bis heute trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden“, sagte Klein. Eine Brückenfinanzierung sei vergangene Woche geplatzt. Die Entscheidung zur Aussetzung von Zahlungen sei nicht leichtfertig getroffen wurde. Die geänderten Marktbedingungen ließen keine Alternative zu. Dieser Schritt unterstreiche die Dringlichkeit, langfristig tragfähige Lösungen zu finden.
Die DEGAG betont die Bedeutung von Geduld, Weitsicht und gemeinsamen Lösungsansätzen zur Sicherung des Unternehmensfortbestands und bietet regelmäßige Updates und offene Kommunikation an. Anleger sollten jedoch vorrangig ihre Interessen durch rechtliche Beratung und Vertretung schützen, meint Rechtsanwalt Jens Reime auf der Plattform www.anwalt.de.
Zusammenarbeit als Lösungsansatz
Die DEGAG unterstützt den Aufbau einer Interessengemeinschaft der Anleger. Ziel ist es, die Restrukturierung effizient zu gestalten und eine langfristig akzeptable Lösung zu erarbeiten. Der Vorstand zeigte sich offen für eine enge Kooperation mit den Anlegern, sofern diese lösungsorientiert arbeiten und den Erhalt der Vermögenswerte priorisieren.
Empfehlungen für Anleger
Anleger sollten ihre Genussrechtsverträge durch spezialisierte Anwälte prüfen lassen, empfiehlt Reime. Dies helfe, Rechte und Pflichten besser zu verstehen und mögliche Vertragsverletzungen zu identifizieren. Außerdem sei es entscheidend, dass die DEGAG detaillierte Informationen zu Liquidität, Investitionen und Cashflows bereitstellt. Anleger sollten darauf bestehen, regelmäßig informiert zu werden. Falls sich die Situation verschärft, sollten Anleger juristische Maßnahmen wie die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen in Betracht ziehen.
Appell der DEGAG: Gemeinsam an einer Lösung arbeiten
Die DEGAG ruft ihre Anleger dazu auf, mit Geduld und Weitsicht an die Situation heranzugehen. Das Ziel sei es, gemeinsam eine Lösung zu entwickeln, die den Fortbestand des Unternehmens sichert und den Anlegern langfristige Rückzahlungsperspektiven bietet. Regelmäßige Updates und offene Kommunikation sollen diesen Prozess begleiten.
Handlungsbedarf für Anleger
„Die aktuelle Lage der DEGAG ist kritisch und verlangt schnelles und überlegtes Handeln seitens der Anleger“, so Reime. Die Kombination aus steigenden Verbindlichkeiten, operativen Schwächen und der hohen Abhängigkeit vom Genussrechtskapital berge erhebliche Risiken. Eine Interessengemeinschaft der Anleger könnte eine wichtige Rolle spielen, um gebündelt und lösungsorientiert mit der DEGAG zu verhandeln. Anleger sollten sich jedoch nicht ausschließlich auf die Kommunikation der DEGAG verlassen. Eine rechtliche Beratung und Absicherung ist unerlässlich, um ihre Interessen zu schützen und potenzielle Ansprüche geltend zu machen. (DFPA/abg)
Als eigentümergeführtes Wohnungsunternehmen liegt das Kerngeschäft der Degag Unternehmensgruppe in der Vermietung des eigenen, langfristig gehaltenen Immobilienvermögens sowie im Erwerb und der Entwicklung neuer Immobilien für die langfristige wohnwirtschaftliche Bestandshaltung.