Schadensersatz-Urteil in Sachen "ProReal Europa 10"
Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Finanzchef des österreichischen Immobilienkonzerns Soravia aus Prospekthaftung wegen der Namenschuldverschreibung „ProReal Europa 10" zu Schadenersatz verurteilt.
Der Hamburger Emittent von Vermögensanlagen One Group GmbH, damals mehrheitlich im indirekten Besitz des österreichischen Immobilienkonzerns Sorava, hatte am 08. Juni 2021 die Namensschuldverschreibung „ProReal Europa 10“ aufgelegt. Strukturiert war das Angebot als „blindpool“, als ein Angebot, in dem die Investments noch nicht fixiert sind. Investiert werden sollte ausweislich des Prospektes ganz allgemein in den "Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und die Vergabe von Finanzierungen jeweils im Bereich der Projektentwicklungen von Immobilien“.
Am 23. Juni 2021 schloss die Emittentin „ProReal Europa 10“ einen Vertrag über die Verwendung sämtlicher mit der Namenschuldverschreibung einzuwerbenden Anlegergelder mit SC Finance Four GmbH, damals ein Konzernunternehmen der österreichischen Soravia. Über die SC Finance Four wurde am 08. Juli 2024 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Mit dem Abschluss des Darlehensvertrages mit der SC Finance Four GmbH am 23. Juni 2021 lag nach Ansicht des Landgerichtes Stuttgart nicht mehr der prospektierte „blindpool“ vor. Da der Kläger erst nach diesem Datum zeichnete, schloss er seine Beteiligung damit auf Grundlage eines fehlerhaften Prospektes, was letztlich zu dem Urteil auf Schadensersatz führte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. DFPA wird weiter berichten. (DFPA/ljh)