Schwarmfinanzierungsdienstleister: BaFin konsultiert Prüfungsverordnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Verordnung zur näheren Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503 zur Konsultation gestellt.
Mit der geplanten Verordnung will die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wesentliche Aspekte der von § 32f WpHG vorgesehenen Prüfungsverfahren näher ausgestalten.
Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 19. November 2021 per E-Mail an Konsultation-19-21@bafin.de – mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2021 (WA 11-FR 4400-2021/0007)“ – entgegen. (DFPA/JF1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.