Sparer-Entschädigung soll einfacher werden
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD (Deposit Guarantee Schemes Directive) will die Bundesregierung die Einlagensicherung verbessern und den Zugang der Einleger zur Entschädigung vereinfachen. Über die DGSD-Umsetzungsgesetz genannten Vorlage berät der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2015, von 13 bis voraussichtlich 14 Uhr in erster Lesung. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich künftig alle Bankinstitute einem Einlagensicherungssystem anschließen müssen. Nach den Vorgaben müssen alle Einlagensicherungssysteme innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer zugehörigen Kreditinstitute ansparen. Die Beiträge beruhen auf der Höhe der gedeckten Einlagen und der Höhe des Risikos, dem das entsprechende Institut ausgesetzt ist. Die deutschen Sicherungssysteme hätten bereits weit entwickelte, risikoorientierte Beitragssysteme, heißt es in dem Entwurf.
Die aktuelle Auszahlungsfrist für die Entschädigung der Einleger soll von zwanzig auf sieben Arbeitstage verkürzt werden. Die Banken müssen durch eine verbesserte elektronische Datenverarbeitung in die Lage versetzt werden, auf „Knopfdruck“ den Umfang der von ihnen gehaltenen gedeckten Einlagen zu ermitteln. Da sich alle deutschen Sicherungssysteme technisch in der Lage sähen, die kurze Frist bereits ab dem 31. Mai 2016 einzuhalten, soll auf eine gestaffelte Verkürzung der Auszahlungsfrist über einen Zeitraum von zehn Jahren verzichtet werden, so die Bundesregierung.
Die Entschädigung soll auch nicht mehr nur auf Antrag gezahlt, sondern vom Sicherungssystem direkt ermittelt werden. Gelder sind für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung auch über den gesicherten Betrag von 100.000 Euro hinaus geschützt, wenn die Einzahlung mit bestimmten Ereignissen wie dem Verkauf einer Privatimmobilie oder Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch zusammenhängt.
Auch sollen größere Unternehmen nicht mehr von der Entschädigung ausgeschlossen sein. Für ausländische Zweigestellen von Kreditinstituten soll ein Einlagensicherungssystem des Gastlandes künftig das Entschädigungsverfahren übernehmen, sodass sich der Betroffene nicht mehr selbst an die ausländische Sicherungsreinrichtung wenden muss. Die finanziellen Mittel dafür muss allerdings das System des Heimatlandes dem System des Gastlandes bereitstellen. (JF1)
Quelle: Homepage des Bundestages