Stärkung des Verbraucherschutzes bei Immobiliendarlehen
Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Mit dem von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf soll der Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliendarlehen gestärkt werden. Zudem sieht der Entwurf ein verpflichtendes Beratungsangebot bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme eines Dispositionskredits vor.
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: „Die Inanspruchnahme eines Immobilienkredits ist oftmals mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Mit den neuen Regelungen wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor möglichen Fehlentscheidungen schützen. Dazu sollen Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte erhöht werden.“
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen demnach künftig vor Vertragsschluss umfassender über die wesentlichen Inhalte des Angebots informiert werden. Die Kreditwürdigkeit des einzelnen Verbrauchers muss strenger geprüft werden, um auch im Verbraucherinteresse unverantwortliche Kreditvergaben zu vermeiden. Zudem soll der mit anderen Finanzprodukten gekoppelte Verkauf von Immobilien-Verbraucherdarlehen nur noch in bestimmten Fällen zulässig sein. Auch werden die Anforderungen an die Vermittler von Immobiliendarlehen verschärft. Die Vermittler müssen ihre spezifische Sachkunde nachweisen, bei der Beratung bestimmte Qualitätsstandards einhalten und über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Mit dem Gesetz soll zusätzlich der Verbraucherschutz bei Dispokrediten verbessert werden. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Dispo-Falle stecken, ein Beratungsgespräch über Alternativen zum Dispo angeboten bekommen, dann wird das in vielen Fällen helfen. Denn: Viele Menschen wissen oft gar nicht, dass es preisgünstigere Alternativen gibt. Banken werden auch verpflichtet, über die Höhe der Dispozinsen auf ihrer Webseite gut sichtbar zu informieren. Hierdurch versetzen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können. Damit machen wir es den Banken schwerer, unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen“, so Maas.
Quelle: Pressemitteilung BMJV