Strafprozess gegen Verantwortliche der S&K-Unternehmensgruppe beginnt

Vor der 28. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main beginnt heute (24. September 2015) das Strafverfahren gegen die beiden Unternehmensgründer und einen leitenden Angestellten der Frankfurter S&K-Unternehmensgruppe sowie drei weitere Unternehmer. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt ihnen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sowie gewerbs- und bandenmäßige Untreue beziehungsweise Beihilfe hierzu zur Last. Die Anklage geht von einem Gesamtschaden in Höhe von circa 240 Millionen Euro aus.

Mit Beschluss vom 28. Juli 2015 hatte die 28. Strafkammer die Anklage teilweise zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Nicht zugelassen wurden Teile der gegen zwei der Unternehmer gerichteten Vorwürfe, unter anderem im Zusammenhang mit der Auflage und dem Vertrieb eines Immobilienfonds. Das Verfahren gegen einen ebenfalls angeklagten Rechtsanwalt und Notar wurde zur gesonderten Entscheidung abgetrennt. (jpw1)

Quelle: Pressemitteilung Landgericht Frankfurt am Main

www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de

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