Streit um Zinsen bei Prämiensparverträgen: Gericht empfiehlt Vergleichsverhandlungen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat im Zinsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München und der Sparkasse Nürnberg noch kein Urteil gesprochen. Das Gericht plant ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Die Richter legen den beiden Sparkassen und dem vzbv Vergleichsverhandlungen nahe.

„Das Bayerische Oberste teilt die Ansicht des vzbv, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Nachberechnungen zustehen“, sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Beide Sparkassen haben ihren Kundinnen und Kunden nach unserer Auffassung jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Das muss jetzt ein Ende haben und endlich korrigiert werden.“

Betroffene Sparer bräuchten weiterhin Geduld. Einer der noch offenen Punkte sei laut vzbv der konkrete Referenzzins, an dem sich die Sparkassen orientieren müssen. Dazu sollen Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. „Die Aussagen des Gerichts sind ein erster Fingerzeig. Im nächsten Schritt beauftragt das Gericht ein Gutachten zum Referenzzins. Mit Hilfe des Referenzzinses kann die konkrete Höhe der Zinsnachzahlungen im Einzelfall berechnet werden“, so Reiling.

Schwer nachvollziehbar ist für die Verbraucherzentrale, dass das Münchner Gericht nach seiner vorläufigen Einschätzung hinsichtlich des Abstandes zwischen dem Referenzzins und dem Vertragszins von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) abweichen will. Falls das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner endgültigen Entscheidung an diesem Punkt festhält, würden sich Nachzahlungen erheblich reduzieren. Deswegen werde der vzbv in diesem Fall Rechtsmittel einlegen.

Positiv sei, dass das Bayerische Oberste Landesgericht die Auffassung des vzbv bestätigt, wonach die Zinsansprüche frühestens drei Jahre nach Ende des Vertrages verjähren. Betroffene werden deswegen etwaige Nachzahlungen für die gesamte Vertragsdauer beanspruchen können.

Die Richter legten den Sparkassen und dem vzbv dringend nahe, im Interesse aller Beteiligten Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Der vzbv hat in der Verhandlung erklärt, dass er zu Vergleichsverhandlungen bereit sei. (DFPA/TH1)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 28 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.

www.vzbv.de

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