Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor: BaFin erlässt Allgemeinverfügung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum 1. April 2022 einen sektoralen Systemrisikopuffer in Höhe von zwei Prozent für Risikopositionen von mit Wohnimmobilien besicherten Krediten angeordnet. Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat sie hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Ziel sei es, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems gegen spezifische Risiken aus dem Wohnimmobilienmarkt präventiv zu stärken. Damit soll einer Gefährdung der Finanzstabilität entgegengewirkt werden.

Preise und Kreditvergabe bei Wohnimmobilien hätten sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Nach Modellberechnungen der Deutschen Bundesbank bestehen inzwischen landesweit erhebliche Überbewertungen. Den daraus erwachsenden zunehmenden Risiken begegnet die BaFin durch den gezielten Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers.

Die BaFin hat bereits am 12. Januar 2022 angekündigt, neben der Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers einen sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite einzuführen. Dieser wirke zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegen, die nicht vollständig durch den antizyklischen Kapitalpuffer abgedeckt werden können. Der Ausschuss für Finanzstabilität hatte das makroprudenzielle Maßnahmenpaket der BaFin ausdrücklich begrüßt. Die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) wurden jeweils über die Maßnahme informiert. Beide Institutionen haben keine Einwände erhoben. Die Banken haben bis zum 1. Februar 2023 Zeit, die Pufferanforderung zu erfüllen. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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