Tariffonds schwächen gewachsene bAV-Strukturen
Der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), in Deutschland neue Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einzuführen, die von den Tarifparteien getragen werden, und sie allein mit dem Privileg einer reinen Beitragszusage auszustatten, wird in der Konsequenz zu einer Schwächung der gewachsenen bAV-Strukturen führen. Das befürchtet das Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA.
Der Vorschlag des BMAS zur Änderung des Betriebsrentengesetzes sieht vor, dass die Tarifparteien eigene Vorsorgeeinrichtungen schaffen, die die Arbeitgeber von ihrer Einstandspflicht befreien. Dadurch wären in Deutschland reine Beitragszusagen erlaubt, bei denen das Anlagerisiko vollständig auf den Arbeitnehmer übertragen wird.
„Das gut gemeinte Ziel, nämlich die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor allem in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern, wird von gefährlichen Nebenwirkungen der Tariffonds konterkariert“, warnt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). „Im Gefolge der Tariffonds drohen obligatorische Arbeitgeberbeiträge und die Tariffonds mutieren durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zur Zwangs-bAV für alle Unternehmen. Was wird dann aber aus den vielen schon bestehenden und gut funktionierenden Versorgungswerken, die von den Arbeitgebern mit finanziert werden?“ Wenn Unternehmen über eine tarifliche Vereinbarung auf eine neue Säule der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet werden, drohte vielen älteren Versorgungswerken die Schließung, weil die Lohnnebenkosten nicht unbegrenzt ausgedehnt werden können.
„Strebt das Arbeitsministerium wirklich eine Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge in den kleinen und mittleren Unternehmen an, dann sollten zuallererst die bestehenden Hemmnisse wie zum Beispiel die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter abgeschafft wer-den, von der vor allem Bezieher kleinerer Einkommen betroffen sind“, fügt Klaus Morgenstern hinzu. Außerdem bleibe die Frage offen, warum nur die neuen Tariffonds die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage erhalten sollen. Die Arbeitgeber wünschen sich eine solche Zusageform schon seit längerem, weil es die betriebliche Altersvorsorge für die Unternehmen stark vereinfachen würde. „Bislang ist das immer abgelehnt worden mit dem Verweis der unzumutbaren Verlagerung des Anlagerisikos auf die Arbeitnehmer. Es erscheint daher schon kurios, dass unter der Ägide der Gewerkschaften dieser Einwand nicht mehr gelten soll.“
Quelle: Pressemitteilung DIA
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) mit Sitz in Berlin wurde 1997 gegründet. DIA hat sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit ebenso sachgerecht wie neutral über Themen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zu informieren, die öffentliche Meinung mitzuprägen, sich an einem Dialog über den besten Weg der Zukunftssicherung für die Bürger zu beteiligen und selbst geeignete Lösungsvorschläge für die Gestaltung der Alterssicherungssysteme zu entwickeln. (JZ1)