Tilp hält Kleinanlegerschutzgesetz für nicht ausreichend

Hilft das neue Kleinanlegerschutzgesetz wirklich? Schützt es den Kleinanleger, oder macht es nicht vielleicht das Tor zur Abzocke noch ein Stückchen weiter auf? Das sind die Fragen, mit denen sich Andreas W. Tilp, Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Tilp Rechtsanwaltgesellschaft, auseinandersetzt. Mit dem Gesetz würde zwar eine aufsichtsrechtliche Besserung eintreten, aber im Kern enthalte es keine materiellen Verbesserungen für den Anleger.

Der Tübinger Rechtsanwalt ist als Anlegeranwalt der ersten Stunde bekannt für kontroverse Standpunkte - und nur weil ein Gesetz den passenden Namen hat, hält er es noch lange nicht für ein funktionierendes Werkzeug des Anlegerschutzes: „Das Gesetz soll Finanzskandale im Kaliber Prokon, S&K und Infinus verhindern - mit diesem Anspruch muss es scheitern, denn es ist einfach nicht konsequent genug!“ „Kleinanlegerschutzgesetz - das ist für mich ein hochtrabender Name für ein Gesetz, das im Kern keine materiellen Verbesserungen für den Anleger bietet“, urteilte Tilp in einem Interview des Handelsblattes vom 7. Oktober 2014. „Der schwarz-roten Koalition geht es vorrangig darum, für aufsichtsrechtliche Verbesserungen zu sorgen. Mit dem Gesetz wird es aber nicht leichter, zivilrechtliche Ansprüche von Kleinanlegern durchzusetzen. Mit dem Gesetz werden Löcher in bestehenden Häusern gestopft, aber nicht die Lücken in der Stadt geschlossen!"

Im Grundsatz erweitert das Gesetz vor allem die Möglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): Sie soll nunmehr nicht nur Prospekte prüfen, sondern auch Emittenten auf den Zahn fühlen und auch deren Werbestrategien überwachen. Tilp: „Prokon hätte man so vielleicht schneller den Kapitalfluss abdrehen können, aber viele Produkte des Grauen Kapitalmarktes kommen sehr viel ,seriöser‘ daher. Hier erkennen Bafin und Kleinanleger das Übel doch wieder erst, wenn es zu spät ist!“

Auch Bundesfinanzminister Schäuble gibt sich zurückhaltend und nimmt Anleger, Vermittler und Beratungs-Instanzen in die Pflicht: „Selbst eine noch bessere Regulierung wird nur bedingt helfen, wenn die Anleger nur auf die Rendite und nicht auf die Risiken achten.“

Quelle: Pressemitteilung Tilp Rechtsanwälte

Die Tilp Rechtsanwaltgesellschaft mbH ist eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Kirchentellinsfurt. (JZ1)

www.tilp.de

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