Unicredit Bank muss Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen
Das Landgericht Memmingen verurteilte am 4. Juni 2014 die Unicredit Bank wegen vorsätzlich fehlerhafter Anlageberatung. Das Gericht sprach einem mittelständischen Unternehmen Schadensersatz in Millionenhöhe gegen die Unicredit Bank AG zu. Die Verurteilung beruht auf einer nicht anleger- und objektgerechten Beratung gemäß den Maßstäben des Swapurteils des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2011 (Aktenzeichen: XI ZR 33/10).
Die Unicredit Bank hat insbesondere in den Jahren 2006/2007 an mittelständische Unternehmen und vermögende Privatkunden sogenannte „Currency Related Swap“ vertrieben. Bei diesem Swap handelt es sich um ein hochriskantes Optionsgeschäft mit unbegrenztem Verlustrisiko. Die Bezeichnung als Swap verwendete die Unicredit als sprachliche Verschleierung, um ihre Kunden nicht abzuschrecken und den spekulativen Charakter des Produktes zu verharmlosen, so das Landgericht Memmingen. Zudem fand keine Aufklärung über die Optionsstruktur des „Currency Related Swaps“ und das damit verbundene Risiko statt. Als wesentlichen, aufklärungsbedürftigen Umstand sah das Gericht die riskante Stellung der Klägerin als Stillhalterin der Optionsgeschäfte an. Der Optionscharakter wurde nach Ansicht des Gerichts nicht nur verschwiegen, sondern bewusst verschleiert, etwa durch die Bezeichnung des vermeintlichen Swapgeschäfts als "Zinsoptimierung". Das Landgericht nahm in Konsequenz daher an, dass die Unicredit ihre Beratungspflichten sogar vorsätzlich verletzt habe.
Quelle: Pressemitteilung Eurojuris Deutschland
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