Unicredit muss Anleger eines MPC-Schiffsfonds rund 55.000 Euro zahlen

Der Anknüpfungspunkt für den Schadenersatzanspruch des Anlegers lag nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg in der fehlerhaften Beratung bei der Vermittlung des Fonds „CPO Nordamerikaschiffe 2“ durch die Hypovereinsbank (Urteil vom 25. August 2014, nicht rechtskräftig). Wie die Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei Nittel meldet, hatte die Bank nicht ausreichend über die Höhe ihrer Provisionen aufgeklärt.

Ein Kundenberater der ehemaligen Hypovereinsbank hatte dem Anleger im September 2008 empfohlen, sich an dem vom Hamburger Emissionshaus MPC aufgelegten Schiffsfonds „CPO Nordamerikaschiffe 2“ zu beteiligen. Die Bank teilte dem Kläger mit, dass diese ein Agio in Höhe von fünf Prozent als Vertriebsprovision erhalten würde, obwohl darüber hinaus weitere Provisionen geflossen sind. Darüber klärte der Berater seinen Kunden nicht auf.

Zudem lagen weitere Aufklärungsfehler vor, auf die es jedoch nicht mehr ankam, um einen Schadenersatzanspruch des Anlegers zu begründen. Die Bank hatte beispielsweise den Kläger auch nicht darauf hingewiesen, dass mehr als 15 Prozent des Eigenkapitals für Vertriebskosten verwendet würden. Weiterhin klärte der Berater nicht über den Umstand auf, dass lediglich rund 63 Prozent der Anlegergelder in die Schiffsinvestition fließen, was beim Anleger erhebliche Zweifel an der Rentabilität der Anlage geweckt hätte.

Quelle: Meldung Rechtsanwaltskanzlei Nittel

Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Heidelberg ist auf die Vertretung von Kapitalanlegern gegenüber Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern, Anlageberatern und sonstigen Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten spezialisiert. (MLN1)

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